Schnuppern nun früher möglich!

Endlich gab es die Änderung des Schulunterrichtsgesetzes, insbesondere des §13b SchUG (individuelle Berufsorientierung)!
Es dürfen somit nicht nur Schüler:innen ab der 8. Schulstufe in einem Betrieb schnuppern, sondern Schüler:innen, die sich im 8. Jahr der Schulpflicht befinden! Somit können auch Schüler:innen in unteren Schulstufen diese Gelegenheit wahrnehmen! 

Genaues lesen Sie im Bundesgesetzblatt.